Thüringer Schulordnung soll beschlossen werden

Sitzenbleiben ab Klasse 6 - Kopfnoten in Zeugnissen geplant

Thüringer Schulordnung soll beschlossen werden:

Erfurt Im Zuge der Kontroverse um die Änderung der Thüringer Schulordnung schafft die Landesregierung jetzt Fakten. Versetzungsentscheidungen ab der 6. Klasse sowie Kopfnoten in den Zeugnissen der Klassenstufen 1 bis 8 sollen in die Novelle aufgenommen werden. Nach heftiger Kritik gelten für Gemeinschaftsschulen Ausnahmen. Die Regelungen sollen ab dem kommenden Schuljahr greifen. Das sieht die Vorlage für die Kabinettssitzung am Dienstag vor, die dieser Redaktion vorliegt.

Bestätigt fühlen sich die Brombeer-Koalitionäre durch eine repräsentative Insa-Umfrage im Auftrag der CDU-Landtagsfraktion. Demnach befürwortet die klare absolute Mehrheit von 68 Prozent die Bewertung von Verhalten und Mitarbeit der Schülerinnen und Schülern durch Kopfnoten in der neuen Schulordnung. Noch deutlicher fällt das Votum bei Versetzungsentscheidungen auf: 71 Prozent der Thüringer findet es gut, dass Schülerinnen und Schüler in Thüringen bei nicht ausreichenden Leistungen wieder ab der 6. Klasse sitzenbleiben können. 1000 Thüringer ab 18 Jahren wurden online befragt.

„Eine frühere Versetzungsentscheidung ermöglicht es, frühzeitig gezielte Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten und verhindert, dass die Schülerinnen und Schüler in späteren Schuljahren auf Hindernisse stoßen, die ihren Bildungsweg negativ beeinflussen“, meint Bildungsminister Christian Tischner (CDU). Gemeinschaftsschulen, deren pädagogisches Konzept dies zulässt, könnten auch am Ende der Klassenstufen 6 und 7 eine Versetzungsentscheidung einführen.

Schüler brauchen unmittelbar Rückmeldung zu ihren Leistungen, damit jeder die Chance hat, nachzusteuern und mögliche Wissenslücken auch zu schließen, statt sie zu verschleppen.

Carolin Gerbothe, Bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion

In Bezug auf die bislang nicht vorgesehenen Kopfnoten in der Primarstufe betont der Minister: Für die Gemeinschaftsschulen werde an der Möglichkeit festgehalten, die Mitarbeit und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf Beschluss der Schulkonferenz verbal in Form eines Wortgutachtens einzuschätzen. „Damit wird dem jeweiligen pädagogischen Konzept Rechnung getragen“, so Tischner.

Gegen die ministeriellen Pläne gab es in den vergangenen Monaten mehrere Demonstrationen. „Kinder brauchen verbale Rückmeldung zu ihrem Verhalten und zwar nicht in Form von Kopfnoten“, kritisierte etwa die Linke-Bildungspolitikerin Ulrike Grosse-Röthig.

Die Union steht an der Seite ihres Ministers. Dessen Vorschlag sei ausgewogen, werde den Anforderungen an ein leistungsförderndes Bildungssystem gerecht und lasse auch den individuellen Konzepten an den Gemeinschaftsschulen ausreichend Raum, ist die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Carolin Gerbothe, überzeugt.

Die Änderungen sollen bereits zum neuen Schuljahr am 1. August 2025 in Kraft treten.

06.05.2025 | Artikel der Thüringer Allgemeine, Elmar Otto